Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
13.11.2023
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
21.01.2022
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
01.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.11.2018
Termine
11.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2017
Entscheidungen im Verfahren
07.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
23.11.2015
Termine
01.07.2011
Eröffnungen
25.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
15.04.2011
Sicherungsmaßnahmen
04.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
02.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
06.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006